Bei Windkraftanlagen handelt es sich um extrem große industrielle Anlagen mit einem gigantischen Flächenbedarf. So benötigen etwa
7 Windräder eine Fläche, die vergleichbar ist mit der Startbahn West. Das Stahlbetonfundament ist bis zu 1.600 t schwer und der Rotor überstreicht eine Fläche von rund 1 Hektar. Die
Fundamentfläche umfasst bis zu 600 qm. Bedeutsamer als die eigentliche Aufstellfläche kann der Schaden bei den Zufahrtswegen sein, die auch nach Inbetriebnahme erhalten bleiben müssen. Sie müssen
schwerlastgeeignet sein und versiegeln nachhaltig erhebliche Flächen in der Natur. Auch der Betrieb dieser Industrieanlagen ist mit Verunreinigungen verbunden, denn jedes Windrad benötigt im
Laufe seiner Betriebszeit mehrere Tonnen an Schmierstoffen. Hier sind Bodenkontaminationen nicht zu vermeiden.
Ein eindrucksvolles Beispiel für die Dimensionen der Windanlagen finden Sie bei unserer Partnerinitiative Weisel, aber auch bei den Fotomontagen und Simulationen auf dieser Homepage. Die Anlagen verursachen permanent Lärm, Infraschall und Schattenschlag. Die Drehung der Rotoren ist mit einer permanenten Unruhe und einer bedrängenden Wirkung verbunden. Nachts blinken die roten Flugsicherungsleuchten, die sicherlich schon jeder von uns im Hunsrück beobachtet hat. All dies wirkt sich auf den Mensch und die Natur aus.
Insbesondere der Wald ist als ein naturnahes Ökosystem nicht nur Heimat einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, sondern für viele Menschen ist er auch der Inbegriff für eine ursprüngliche Natur, der als Ort der Erholung oder für sportliche Aktivitäten aufgesucht wird. Angesichts der notwendigen Baumfällungen, Zuwegungen und Netzanbindung sowie aufgrund des nachgewiesenen Kollisionsrisikos insbesondere für unsere heimischen Vogelarten wie Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstörche, Eulen etc. ist davon auszugehen, dass sich die Waldstandorte in vielen Fällen nicht rechtfertigen lassen. Durch die abschreckende Ästhetik verschandeln die Anlagen die Landschaft. Jeglicher Erholungswert geht damit unwiderruflich verloren.
Reinhold Messner hat dies mit einem eindrucksvollen Satz zusammen gefasst:
"Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: Die Natur."
Gerne greifen wir auch an dieser Stelle auf einen eindringlichen Appell des bekannten Schauspielers Hannes Jänicke zurück, der sich schon seit Jahren mit dem Tier- und Naturschutz beschäftigt und der sich im Juni 2020 zur Wichtigkeit unseres Waldes äußerte.
Ungeheuerlich: SWR zeigt, dass der Schrott aus den Windrädern nicht recyclebar ist
In der Reportage vom 01.02.2018 bleibt die Kommune auf dem Schrott der alten Windanlagen sitzen. Diese sind nicht recyclefähig. Geradezu infam ist
dann noch die Stellungnahme der Windkraftbranche, dass man alte Windräder in die Dritte Welt exportieren könnte, um sie dort noch zu nutzen. Auf diese Art und Weise wird der Windradschrott ins
Ausland exportiert und in Deutschland ist man die Verantwortung für diese Altlasten los. So einfach geht das! Verlierer ist mal wieder die Umwelt und der Mensch. Die Windkraftbranche aber hat
ihre Taschen voll gemacht.
In diesem Zusammenhang ist aber nicht nur die Entsorgung von alten Windrädern relevant. Häufig sind auch Unfälle mit Windrädern zu beobachten. Daher fordert beispielsweise der TÜV, dass auch Windräder einer regelmäßigen Untersuchung unterzogen werden, was derzeit nicht der Fall ist.
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Das Video wurde Im Rosengarten (Nastätten) aufgenommen. Einen weiteren wunderbaren Beitrag zum Thema Schwarzstorch finden Sie hier.
Helgoländer Papier II: Schreiben von Vernunftkraft an den EU-Kommissar für Umwelt
Am 26. Mai 2015 veröffentlichte der NABU Deutschland das neue „Helgoländer-Papier„. Dabei
handelt es sich um eine Zusammenstellung von Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten betreffend die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu den Brut- und
Wohnstätten gefährdeter Vogelarten. Die Presseerklärung des NABU finden Sie hier. Das Dokument können Sie nachfolgend abrufen. Aus diesem Dokumentes
dürften sich erhebliche Einschränkungen auf die Auswahl von Windkraftstandorten auch im Rhein-Lahn-Kreis ergeben. Es zeigt, dass der Naturschutz über dem wirtschaftlichen
Interesse einiger weniger Personen oder Kommunen stehen muss. Insofern begrüßt die BINU ausdrücklich dieses Papier. Hier wird beispielsweise der Mindestabstand um einen Rotmilanhorst um 500 Meter
auf 1.500 Meter erhöht!
Weiterführende Links:
Windkraftanlagen und Natur - eine Faktensammlung
Boden und Windenergie
(Bundesverband Boden e.V.)
Vogelflugbewegungen
in unserer Region über "ornitho"