Wirtschaftlichkeit von Windrädern

Ob Windräder wirtschaftlich betrieben werden können, sollte gerade für die Gemeinden eine herausragende Frage sein, da die Antwort sowohl mit Chancen als auch mit erhebliche Risiken verbunden ist. Leider, so hat man den Eindruck, wird aber die Fragestellung durch die Verantwortlichen häufig nicht betrachtet, da das schnelle Geld durch angeblich hohe und garantierte Pachtzahlungen winkt.

Diese Fahrlässigkeit führt zu einem immensen wirtschaftlichen Schaden für die Gemeinden, für die letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger aufkommen müssen.


Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von diversen Informationen zur Wirtschaftlichkeit.


Egal welche Perspektive - Windkraft bringt keinen Nutzen

Nachfolgend wird über die Physik, die Statistik, die Geographie und die Betriebs-wirtschaft abgeleitet, dass Windkraft insbesondere in unserer Region keinen Nutzen bringt.

Damit eine Windkraftanlage Strom erzeugen kann benötigt sie Wind. Wichtig ist, dass die  Windgeschwindigkeit in der dritten Potenz in die Berechnung der elektrischen Leistung eingeht.

Dies bedeutet, dass sich bei einer Verdopplung der Geschwindigkeit die elektrische Leistung verachtfacht (2³= 2*2*2 = 8)!  

Die blaue Linie in der folgenden Grafik verdeutlicht dieses Verhalten: Bei einer Windgeschwindigkeit v1 wird eine Leistung P1 erzielt; bei einer Verdopplung der Windgeschwindigkeit 2*v1ergibt sich dann eine Leistung von 8*P1

Diesen Zusammenhang zwischen Windgeschwindigkeit und Leistung für eine Windkraftanlage nennt man Leistungskurve. Diese ist für jeden Typ unter-schiedlich. 

bedarfsweise können wir Ihnen weitere Leistungskurven zur Verfügung stellen
Leistungskurve VESTAS V150-4,20

Die dargestellten Windstärken entsprechen der Windstärke gem. Windatlas Rheinland-Pfalz.

 

Fazit:

  • Nicht die installierte Nennleistung ist relevant, sondern die tatsächliche Leistung
  • Bereits kleinste Abweichungen der Windprognosen führen zu einer deutlichen Ertragsminderung
  • In der VBG Nastätten ergeben sich auf der Grundlage des Windatlas Rheinland-Pfalz zu geringe Windmengen, so dass die Anlagen weit unter ihrer Nennleistung laufen müssen 

 Die Windenergie deckt nur einen minimalen Anteil unseres Energiebedarfs. Trotz des starken Zubaus der WKA´s vergrößert sich der Abstand zwischen der installierten Nennleistung und der max. produzierten Nennleistung deutlich. Da Strom unmittelbar verbraucht werden muss, musste z.B. in 2019 Strom in einer Leistungshöhe von 5 Atomkraftwerken ins Ausland exportiert werden. Aus heutiger Sicht ist jedes neue Windrad volkswirtschaftlich sinnlos. Der Gedanke der ökologischen Energiewende ist längst aufgegeben! Heute geht es nur noch um Profit!

Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass Deutschland seit der Abschaltung der Atomkraftwerke im April 2023 zum Nettostromimporteuer geworden ist. 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. bestätigt selbst: In Rheinland-Pfalz beliefen sich die durchschnittlichen Jahresvolllaststunden z.B. für 2018 auf lediglich 1.722 h/a . Dies entspricht einer Auslastungsquote von nur

19,6 %. Die Auslastungsquoten haben sich seit 2018 kaum verändert. Mit den geringen Quoten wird nur ein Bruchteil der tatsächlich installierten Nennleistung ausgeschöpft!

 

Zur Erläuterung des Begriffs Volllaststunden:
Die erzeugte Energie entspricht derjenigen, die die Windkraftanlage
erzeugen würde, wenn sie für diese Anzahl von Stunden mit der maximalen Leistung produzieren würde und in der übrigen Zeit gar nicht. In Wirklichkeit wird die Anlage häufig mit erheblich reduzierter Leistung arbeiten, dafür aber über viel mehr Stunden.

Volllaststunden in Deutschland
Volllaststunden in Deutschland
Selbst der "gut" gelegene Windpark in Heidenrod enttäuscht hinsichtlich seiner Volllastquote! Auszug aus der Vortragsserie der Bürgerinitiative Niederwallmenach (Stand: 05.03.2016)
Selbst der "gut" gelegene Windpark in Heidenrod enttäuscht hinsichtlich seiner Volllastquote! Auszug aus der Vortragsserie der Bürgerinitiative Niederwallmenach (Stand: 05.03.2016)

Betriebswirtschaftliche Verluste müssen zwingend entstehen 

Inwieweit eine Windkraftanlage wirtschaftlich, d.h. mit Gewinn bzw. Verlust arbeitet, lässt sich sehr gut nachvollziehen. Hierbei wird schnell klar, dass mit den Anlagen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich kein Gewinn erzielt werden kann. 

Wie funktioniert das EEG (2023)?

Das EEG ist die zentrale Grundlage dafür, dass Windkraftprojekte in Deutschland überhaupt (wirtschaftlich) betrieben werden können, weil es die Vergütung für eingespeisten Windstrom regelt und so Investitionssicherheit schaffen soll.
Es garantiert Windstrom den vorrangigen Anschluss und die vorrangige Einspeisung ins Stromnetz und treibt über feste Ausbauziele den weiteren Ausbau der Windenergie politisch und planerisch voran.
Änderungen im EEG – etwa bei Ausschreibungen, Höchstwerten oder Förderdauer – haben daher direkten Einfluss auf die Rentabilität von Windparks und damit auf das Tempo des Ausbaus.

Negative Börsenstrompreise gefährden die Geschäftsmodelle

Mit jeder neuen Windenergieanlage erhöht sich der Druck auf  den Börsenstrompreis. 2025 wurden alleine an 575 h negative Börsenstrompreise erzielt. Die negativen Strompreise  stellen den Energiemarkt vor große Herausforderungen – u.a. weil Investitionen ausbleiben. Das Problem wird sich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie weiter verschärfen. 

Für die Stromerzeuger bzw. Einspeiser ist diese Entwicklung finanziell kritisch. Nach § 51 EEG existiert mit der 3-Stunden-Regel eine Regelung zur Förderreduzierung bei negativen Strompreisen. Demnach verringert sich gemäß § 51 Absatz 1 EEG der anzulegende Wert auf null, wenn der Spotmarktpreis negativ ist (negative Strompreise). Tritt dieser Fall ein, erhalten betroffene Stromeinspeiser rückwirkend ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Marktprämie mehr. Damit bricht eine wesentliche Umsatzquelle für die Betreiber weg!

Negative Börsenstrompreise
Negative Börsenstrompreise

Wie sieht eine indikative Ergebniserwartung für unsere Region aus?

Die veröffentlichten Jahresabschlüsse diverser Windparks im Hunsrück bestätigen die betriebswirtschaftlichen Risiken bereits auf Basis des alten EEG

Auch die Zahlen von ABO INVEST AG (ABO Wind Gruppe) , d.h. der Vorgängergesellschaft der ABO Energy AG bestätigen die Beispielrechnung und die Realisierung von Verlusten

Ein ähnliches Bild vermittelt der Wiesbadener ABO INVEST Konzern, der zur ABO Wind Gruppe zählt und die Vorgängergesellschaft der wirtschaftlich angeschlagenen ABO Energy AG ist und sich gerne auch als „Bürgerwindaktie“ bezeichnete. Dieser Konzern zeigt - wie auch die ABO Energy AG - bilanziell eine extrem hohe  Fremdkapitalquote (2019: 423 %) und hohe Konzernverluste (2019: - 25,4 Mio. Euro). Unternehmensgegenstand ist u.a. das Halten von Beteiligungen an Windparkgesellschaften, die zuvor von der ABO Wind AG projektiert wurden. Insofern lässt sich hier das oben dargestellte Ergebnis zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gut nachvollziehen. Innerhalb von Deutschland werden diverse  Windparks durch den Konzern betrieben, die über folgende (schlechten) Kennzahlen verfügen:

Fazit:

  • Betriebswirtschaftlich gesehen machen Windräder keinen Sinn
  • Dies gilt im Besonderen in der Verbandsgemeinde Nastätten und Loreley/Braubach
  • Nur der Projektierer und die Berater verdienen an den Anlagen
  • Das Risiko trägt die Betreibergesellschaft und - dies ist besonders wichtig - am Ende die Gemeinde bzw. der einzelne Bürger!

 

Ertragsaussichten für Investoren nach Standorten gemäß Betreiber-Datenbasis (BDB) bestätigt die Wahrscheinlichkeit von Verlusten in Rheinland-Pfalz

Die Betreiber-Datenbasis sammelt, aktualisiert und veröffentlicht seit 1988 die Betriebsdaten von deutschen Windenergieanlagen. Die Datenbank der BDB enthält Daten von ca. 22.000 Windanlagen. Die Flächenverteilung sowie die unten angefügte Volllastkurve bestätigen anschaulich die fehlende Ertragsperspektive.

Fazit:

  • Die Standortqualität in den Verbandsgemeinden Nastätten und Loreley-Brauch muss (!) als äußerst schlecht bewertet werden
  • Nicht nur die dargestellten Berechnungen, sondern auch die offiziellen Quellen bestätigen dies

 

Was Gemeinderäte noch bedenken müssen

Die oben dargestellten Zahlen und Argumente sollten bereits eine eindeutige Sprache sprechen. Aus Gemeindesicht sind darüber hinaus aber noch folgende wirtschaftlichen Faktoren in die Überlegungen mit einzubeziehen:

  1. Jahreseinnahmen aus der Forstwirtschaft
    Gerade die Gemeinden in unserer Region haben in der Vergangenheit sehr gute und verlässliche Einnahme aus der Forstwirtschaft erzielt. Aufgrund der großen Flächen, die durch den Bau der Windräder gerodet werden müssen und die nicht mehr aufgeforstet werden, sind die Forsteinnahmen zukünftig geringer anzusetzen.
  2. Jahreseinnahmen aus der Jagdverpachtung
    Hier ist mit erheblichen Einbußen bei der Jagdpacht zu rechnen, auch wenn die Windradbetreiber gerne argumentieren, dass sich das Wild durch die Windräder nicht stören lässt. Wie dies bei einer Lärmquelle von 42 db auf 1.000 Meter Entfernung funktioniert, bleibt schleierhaft.
  3. Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft
    Forstwirte, Holzrücker, Holz-Spediteure, Förster u.a. leben von unserem Wald. Jede zusätzlich für Windräder gerodete Fläche bedroht die berufliche Existenz dieses Personenkreises.
  4. Belastung der Infrastruktur
    Die Infrastruktur ist in unserer Region nicht für den Schwerlastverkehr ausgelegt. Hier ist mit erheblichen baulichen Aufwendungen zu rechnen, die letztendlich durch die Gemeinden und den Steuerzahler übernommen werden müssen. Hier handelt es sich um versteckte Kosten, die durch die Windradbetreiber nicht veröffentlicht werden.
  5. Unverkäuflichkeit von Bauplätzen
    Die Gemeinden in unserer Region haben alle mit demographischen und strukturellen Nachteilen zu kämpfen. Wenn Windräder in der Nähe von Neubaugebieten gebaut werden, ist davon auszugehen, dass diese Bauplätze nahezu unverkäuflich sind. Wer zieht schon ins "Grüne", um dann in einer Industrielandschaft mit Immissionen wie Infraschall, Lärm und Schattenschlag zu leben?
  6. Arbeitsplätze in den Dörfern
    Wenn es aufgrund des Wegzuges oder des fehlenden Zuzuges keine jungen Familien in unseren Dörfern mehr gibt, fängt sich eine Spirale an zu drehen. Als erstes werden die wenigen Dorfläden schließen müssen, diesen folgen die kommunalen Kindertagesstätten und am Ende hat auch die letzte Ortskneipe geschlossen. Unsere Dörfer werden keine Zukunft mehr haben!
Fazit: Um Schaden vom Steuerzahler und von der Umwelt abzuhalten, müssen sich die Verantwortlichen in den Gemeinden kritisch mit dem Thema Windkraft auseinandersetzen und hierbei neutrale Gutachten zur Wirtschaftlichkeit einfordern. Dies gilt umso mehr, als Beamte, Bürgermeister und Gemeinderäte keine Unternehmer sind. Es muss von Ihnen berücksichtigt werden, dass die vorgelegten Prognosen von den Betreibern selbst stammen und nicht objektiv begründet sind. Sämtliche Statistiken und von wenigen Betreibern veröffentlichte Zahlen sprechen derzeit dafür, dass unsere Region kein Windkraftstandort ist, an dem die Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Die Betreiber selbst gehen kein wirtschaftliches Risiko ein, da dies zunächst bei der Betreibergesellschaft (i.d.R. GmbH & Co. KG) anfällt und letztendlich auf den Grundstückseigentümer abgewälzt wird.