Bei Windkraftanlagen handelt es sich um extrem große industrielle Anlagen mit einem gigantischen Flächenbedarf. So benötigen etwa
7 Windräder eine Fläche, die vergleichbar ist mit der Startbahn West. Das Stahlbetonfundament ist bis zu 1.600 t schwer und der Rotor überstreicht eine Fläche von rund 1 Hektar. Die
Fundamentfläche umfasst bis zu 600 qm. Bedeutsamer als die eigentliche Aufstellfläche kann der Schaden bei den Zufahrtswegen sein, die auch nach Inbetriebnahme erhalten bleiben müssen. Sie müssen
schwerlastgeeignet sein und versiegeln nachhaltig erhebliche Flächen in der Natur. Auch der Betrieb dieser Industrieanlagen ist mit Verunreinigungen verbunden, denn jedes Windrad benötigt im
Laufe seiner Betriebszeit mehrere Tonnen an Schmierstoffen. Hier sind Bodenkontaminationen nicht zu vermeiden.
Ein eindrucksvolles Beispiel für die Dimensionen der Windanlagen finden Sie bei unserer Partnerinitiative Weisel, aber auch bei den Fotomontagen und Simulationen auf dieser Homepage. Die Anlagen verursachen permanent Lärm, Infraschall und Schattenschlag. Die Drehung der Rotoren ist mit einer permanenten Unruhe und einer bedrängenden Wirkung verbunden. Nachts blinken die roten Flugsicherungsleuchten, die sicherlich schon jeder von uns im Hunsrück beobachtet hat. All dies wirkt sich auf den Mensch und die Natur aus.
Insbesondere der Wald ist als ein naturnahes Ökosystem nicht nur Heimat einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, sondern für viele Menschen ist er auch der Inbegriff für eine ursprüngliche Natur, der als Ort der Erholung oder für sportliche Aktivitäten aufgesucht wird. Angesichts der notwendigen Baumfällungen, Zuwegungen und Netzanbindung sowie aufgrund des nachgewiesenen Kollisionsrisikos insbesondere für unsere heimischen Vogelarten wie Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstörche, Eulen etc. ist davon auszugehen, dass sich die Waldstandorte in vielen Fällen nicht rechtfertigen lassen. Durch die abschreckende Ästhetik verschandeln die Anlagen die Landschaft. Jeglicher Erholungswert geht damit unwiderruflich verloren.
Reinhold Messner hat dies mit einem eindrucksvollen Satz zusammen gefasst:
"Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: Die Natur."
Wegweisend in Thüringen: Landtag verbietet Bau von
Windrädern im Wald!
In Thüringen wird es keine weiteren Windräder im Wald geben. Der Landtag hat ein entsprechendes Gesetzes einstimmig am 18.12.2020 angenommen.
Hier setzte sich die Meinung durch, dass der Zustand des Waldes auf Grund von Klima- und Umwelteinflüssen alarmierend schlecht ist und es nicht noch zusätzlich wegen Windkraftanlagen zu Abholzungen in großem Stil kommen darf.
Die Deutsche Wildtierstiftung äußerte sich hierzu wie folgt:
Damit wäre ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Artenvielfalt in den großen Wäldern Thüringens getan. Immerhin macht Wald ein Drittel der Landesfläche aus. Mit dem Bau von Windenergieanlagen im Wald sind negative direkte und indirekte Wirkungen auf Natur und Artenvielfalt verbunden: Für das Fundament der Windenergieanlage, den Kranstellplatz und für die Zufahrtswege muss Wald gerodet werden. Da die Anlage auch nach Fertigstellung jederzeit für Wartung und Instandhaltung erreichbar sein muss, bleibt der schwerlastfähige Ausbau der Waldwege eine dauerhafte Störquelle. Insbesondere störempfindliche Arten wie Rothirsch, Wildkatze und Schwarzstorch meiden die derart zerschnittenen Waldgebiete. Auf den neuen Wegen stellen sich dann auch noch häufig touristische Folgenutzungen ein. Darüber hinaus erfordert auch die Anbindung an das Stromnetz einen Eingriff in das empfindliche Ökosystem Wald.
Neben diesen Störungen des Ökosystems durch den Bau der Anlagen ist auch der Betrieb nicht unproblematisch: Fledermäuse, Greifvögel, Schwarzstörche und auch ziehende Vogelarten werden häufig Opfer von Windenergieanlagen. Die weit über 200 Meter hohen Anlagen, im Mittelgebirge meistens auf den Kammlagen platziert, stören und gefährden Arten auf dem Vogelzug. Dies umso mehr, je höher die Anzahl an Anlagen ist.
Der von einigen Politikern ins Spiel gebrachte Gedanke, in Thüringen Waldflächen für Windkraft in Anspruch zu nehmen, die infolge des Borkenkäferbefalls ohnehin kahl geschlagen sind, ist nur auf den ersten Blick eine gute Lösung. Denn erstens sind derartige lichte, offene Flächen in sonst geschlossenen Waldgebieten für die Artenvielfalt des Waldes besonders wichtige – temporäre – Hotspots. Zweitens bieten diese Flächen die Chance für einen abwechslungsreichen Mischwald der Zukunft. Gerade diese Flächen sind für den Waldumbau wichtig und sollten nicht durch Windenergieanlagen „besetzt“ werden.
Die Naturschutzinitiative hat eine lesenswerte Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung im Landtag von NRW veröffentlicht, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.
Die Orientierung hin zu mehr erneuerbaren Energien beansprucht immer mehr Fläche und gefährdet den Artenschutz. Vor diesem Hintergrund schlägt das Amt nun Alarm: „Die Energiewende muss natur- und umweltverträglich erfolgen“, verlangt BfN-Präsidentin Beate Jessel.
Schon lange hadern Umweltschützer mit der Konkurrenz zwischen Klima- und Artenschutz. Immer wieder kommen Klagen, etwa aus Reihen des Naturschutzbunds Deutschland, darüber, dass Vögel in die Rotoren von Windrädern gerieten oder dass geschützte Arten wie der Rotmilan gezielt vergrämt oder getötet würden, damit Windräder errichtet werden könnten. Laut BfN stehen überdies schon „rund 26 Prozent aller Windenergieanlagen in Deutschland in Schutzgebieten“. Dabei könnten die Anlagen selbst dann „erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben“, wenn sie außerhalb von Schutzgebieten stünden.
Die Autoren des Reports, in dem 40 Projekte rund um „Naturschutz und erneuerbare Energien“ ausgewertet wurden, kommen zu einer Reihe handfester Empfehlungen: Wenn die Erneuerbaren schon ausgebaut werden müssten, um die Ziele der Energiewende zu erreichen, dann müsse dies „im Einklang mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes“ geschehen. Der Ausbau sei „bewusst so zu steuern, dass er im Einklang mit Natur und Landschaft verwirklicht wird“. Die künftige Planung von Windparks müsse auch stärker die Auswirkung auf das „Landschaftsbild und Landschaftserleben“ berücksichtigen. „Es müssen naturnah wirkende Landschaften ohne technische Überprägung erhalten bleiben.“
Windräder können für die Umwelt zu einem riesigen Problem werden - sobald man sie abreißen muss.
In diesem Zusammenhang ist aber nicht nur die Entsorgung von alten Windrädern relevant. Häufig sind auch Unfälle mit Windrädern zu beobachten. Daher fordert beispielsweise der TÜV, dass auch Windräder einer regelmäßigen Untersuchung unterzogen werden, was derzeit nicht der Fall ist.
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Das Video wurde Im Rosengarten (Nastätten) aufgenommen. Einen weiteren wunderbaren Beitrag zum Thema Schwarzstorch finden Sie hier.
Helgoländer Papier II: Schreiben von Vernunftkraft an den EU-Kommissar für Umwelt
Am 26. Mai 2015 veröffentlichte der NABU Deutschland das neue „Helgoländer-Papier„. Dabei
handelt es sich um eine Zusammenstellung von Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten betreffend die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu den Brut- und
Wohnstätten gefährdeter Vogelarten. Die Presseerklärung des NABU finden Sie hier. Das Dokument können Sie nachfolgend abrufen. Aus diesem Dokumentes
dürften sich erhebliche Einschränkungen auf die Auswahl von Windkraftstandorten auch im Rhein-Lahn-Kreis ergeben. Es zeigt, dass der Naturschutz über dem wirtschaftlichen
Interesse einiger weniger Personen oder Kommunen stehen muss. Insofern begrüßt die BINU ausdrücklich dieses Papier. Hier wird beispielsweise der Mindestabstand um einen Rotmilanhorst um 500 Meter
auf 1.500 Meter erhöht!
Weiterführende Links:
Windkraftanlagen und Natur - eine Faktensammlung
Boden und Windenergie
(Bundesverband Boden e.V.)
Vogelflugbewegungen
in unserer Region über "ornitho"