Windpotenzialflächen in der VG Nastätten

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Hier erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Status zu den Windrädern in der VBG Nastätten. Von den ursprünglichen 27 Windrädern stehen aktuell keine mehr zur Disposition. Neu sind die Bestrebungen, in Himmighofen/Kasdorf 4 Windräder zu bauen (Stand: 6/2020).

Stand: 01.12.2017
Stand: 01.12.2017

Den aktuellen Status der beantragten Windräder können Sie hier abrufen

Quelle: Energieportal SGD

Güllering gegen Weltkulturerbe?

RLZ v. 11.02.2017
RLZ v. 11.02.2017

Was treibt Verbandsbürgermeister Güllering? In einem beispiellosen Alleingang überrumpelt er die Kreisverwaltung und das Land als oberste Landesplanungsbehörde und setzt eigenmächtig einen Flächennutzungsplan zum Ausweis von Windenergieflächen in Kraft. Dass er es offensichtlich von Vornherein darauf abgestellt hatte, belegt u.E. die Tatsache, dass er die Genehmigungsunterlagen höchstpersönlich - dem Vernehmen nach beim Hausmeister der Kreisverwaltung- abgegeben hat und sich nun darauf beruft, dass die sonst übliche 3-Tages-Fiktion für die Festlegung des offiziellen Eingangs nicht zählt. Ein solches Vorgehen kennt man nur aus schlechten Romanen. 

 

Obwohl der zu Recht von der Kreisverwaltung abgelehnte Flächennutzungsplan offensichtliche Fehler enthält und sogar Windflächen ausweist, die den Weltkulturerbestatus des Mittelrheintals gefährden, ignoriert Güllering dies wissentlich. Ist ihm das Thema Windkraft so wichtig? Welche Rolle spielt hier Abo Wind oder sogar die ehemalige Prokon bzw. deren Nachfolgegesellschaft? Gibt es hier vielleicht Angst vor Regressansprüchen?

 

Die Kreisverwaltung hatte in ihrem Ablehnungsbescheid nahezu keinen Spielraum für einen Ausweis von Windpotenzialflächen in der Verbandsgemeinde Nastätten gelassen. Der Ausweis von Windpotenzialflächen verstößt ohnehin gegen aktuelle Rechtsetzung (LEP IV und Raumordnungsplanung) und ist damit rechtswidrig. Handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um politische Scheingefechte zwischen einem CDU-Politiker, der sich parteipolitische Ambitionen macht und einer SPD-geführten Kreis- bzw. Landesverwaltung? Fakt ist: Das verantwortungslose Vorgehen von Güllering geht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Es ist bereits jetzt absehbar, dass durch dieses verantwortungslose Vorgehen hohe Kosten in der Rechtsbearbeitung ergeben werden. Als Steuerzahler fragt man hier: Warum?

 

Auch die Bürgerinitiative beteilige sich aktiv daran, diverse rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Vorgehen der Verbandsgemeinde zu stoppen. Wir fordern, dass der Flächennutzungsplan durch die Verbandsgemeinde wieder zurückgezogen wird und damit der von der Kreisverwaltung beschlossene Rechtszustand, nämlich die Ablehnung, wieder hergestellt wird. Hiervon unbenommen bleibt - sofern überhaupt noch erforderlich - eine weitere inhaltliche Prüfung der SGD, deren aktuelle Bestätigung des Flächennutzungsplans sich derzeit ausschließlich auf die Thematik der (in unseren Augen zweifelhaften) Fristenüberschreitung bezieht. Eine rein inhaltliche Prüfung hatte dort bisher nicht stattgefunden. Die Kommunalaufsicht hat sich zwischenzeitlich ebenfalls wegen eindeutiger Rechtmängel dem zweifelhaften Vorgehen angenommen und eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde eingefordert. 

 

Fakt ist, Güllering versucht offensichtlich, den Weg für den Bau von Windrädern - auch im Rahmenbereich des Weltkulturerbes - freizumachen. Die zwischenzeitlich durch den Landesentwicklungsplan vorgegebenen Einschränkungen beim Bau von Windrädern werden durch den aktuellen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ignoriert, obwohl klipp und klar im § 1 Abs. 4 BauGB steht, dass die Bauleitpläne (der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan) der Raumordnung anzupassen sind. Sollte der Flächennutzungsplan in Kraft bleiben, würde dies zugleich bedeuten, dass der übergeordnete Raumordnungsplan, der eben keinen Bau von Windrädern in unserer Region vorsieht, ausgehebelt werden würde. Bei einem nun drohenden Genehmigungsverfahren (vereinfachtes Verfahren)  zum Bau eines Windrads müsste der Betreiber nur noch nachweisen, dass er seinen Pflichten als Betreiber nachkommt. Er hätte dann einen Rechtsanspruch auf Genehmigung!     (IB)

 

Sofern Sie sich über das vereinfachte Genehmigungsverfahren informieren möchten, haben wir Ihnen dieses nachfolgend kurz zusammengestellt. Die gesetzliche Darstellung endet mit einer übersichtlichen Grafik.

Damit Sie sich selbst ein besseres Bild der Situation machen können, haben wir Ihnen (vgl. nachfolgend) das Antwortschreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten zu dem Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung vom 10.10.2016 beigefügt. Dieses Antwortschreiben, in welchem in der rechten Spalte immer die Stellungnahme der Verbandsgemeinde abgedruckt ist, haben wir der besseren Lesbarkeit halber mit Markierungen und Anmerkungen versehen. Für Sie vielleicht besonders interessant: Auf Seite 14 wird z.B. dargestellt, dass die Sichtverhältnisse in der Verbandsgemeinde Nastätten so schlecht sind, dass Windräder nicht stören werden! Hier ist man einfach nur sprachlos. Für ein solches Dokument - welches die Unterschrift von Güllering trägt - und eine solche Planung hat man öffentliche Gelder verwendet!

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BimSchG_vereinfachtes Verfahren.pdf
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Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zum Ablehnungsbescheid v. 10.10.2016
20161010 Beurteilung Ablehnung Genehmigu
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Kreisverwaltung bestätigt die Argumentation der Bürgerinitiative und lehnt den Teilflächennutzungsplan der VG Nastätten ab!

Durch diese Entscheidung fühlt sich die Bürgerinitiative in ihrer Arbeit bestätigt. Bereits frühzeitig hatte sie auf die nun offiziell bestätigten Schwächen im Flächennutzungsplan hingewiesen. Das verantwortliche Planungsbüro hatte für diesen fehlerhaften Flächennutzungsplan, der fundamentale Schwächen ausweist,  100.000 Euro abgerechnet. Da es sich hier um eine Verschwendung öffentlicher Gelder handelt, empfiehlt die BINU dem Verbandsgemeinderat, das Planungsbüro auf Rückzahlung zu verklagen.

Rhein-Lahn-Zeitung v. 22.10.2016
Rhein-Lahn-Zeitung v. 22.10.2016